FAQ's
häufige Fragen zur Heizung

 

HINWEIS: Die Informationen auf dieser FAQ Seite von ahlversheizungsbau.de und den ausgesuchten Fragen und Antworten zum Thema Heizung, sollen Ihnen nur mal einen ersten Überblick geben. Eine rechtliche Beratung können diese Erstinformationen natürlich nicht ersetzen.

Gerade in großen Städten Deutschlands, wie unserer Metropole Berlin haben Mieter oft viele Fragen rund um das Thema Heizung, wie zum Beispiel den Heizkörpern in der Wohnung, den Heizungstemperaturen, komischen Heizungsgeräuschen bis hin zur jährlichen Nebenkosten-Abrechnung. Ich behandle hier nur überwiegend die technischen Aspekte, die sich aus meinem Aufgabenfeld als Heizungsbaumeister eben ergeben.

Daher ein super Tipp für alle angrenzenden und nicht hier erörterten Fragen:
Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, wenn Sie in Ihrer Eigentumswohnung selber wohnen, ist es eine sehr gute Idee Mitglied in einem Mieterverein zu sein. Denn Mietervereine sind die beste Quelle, wenn es um die aktuellsten rechtlichen Informationen zum Thema Heizung, Heizungskosten und der Betriebskostenübersicht geht. Auch wenn’s mal irgendwo anders hakt, z.B. bei allen anderen Fragen zum Mieterrecht, sind Mietervereine die ersten Ansprechpartner für Mieter und für selbstbewohntes Wohneigentum (WEG).

Als Mieter dürfen Sie auch selbst die Heizung entlüften. Sie sind aber dazu nicht verpflichtet. Heizungsanlage inklusive Heizkörper, sowie deren Instandhaltungen sind Sache des Vermieters oder der Hausverwaltung. Wenn Sie Ihre Heizkörper selber entlüftet haben, aber keine Besserung eingetreten ist, sollten sie den Vermieter bzw. die Hausverwaltung kontaktieren.

Man braucht:
– einen Standard-Vierkantschlüssel aus dem Werkzeugkasten oder Baumarkt
– Kleine Schüssel zum Auffangen von Heizungswasser das beim Entlüften entweichen könnte
– einen ollen Putzlappen

So geht’s:
1. Falls sie Zugriff auf die Heizung haben, ausschalten Sie sie aus.
2. Dann den Heizkörper auch zudrehen, also AUS, 0.
(Wenn sie im Winter entlüften und die Heizkörper bollig warm sind, warten Sie, bis die Heizkörper etwas abgekühlt sind, sonst tritt beim Entlüften heißes Wasser aus)
3. Begeben sie sich nun an die andere Seite des Heizkörpers, an dem nicht das Thermostat ist
Dort ist das Ventil. Es befindet sich immer oben am Heizkörper.
4. Halten sie nun einerseits die Schüssel unter das Ventil und drehen mittels Vierkantschlüssel das Ventil auf, also ungefähr eine halbe Drehung gegen den Uhrzeigersinn.
5. Mit einem hörbaren „Pfff“ entweicht die Luft und wir warten solange, bis das Heizungswasser gleichmäßig austritt
6. Dann das Ventil im Uhrzeigersinn zudrehen. Evtl. Spritzer mit dem Putzlappen wegwischen.
FERTIG mit dem ersten Heizkörper.

Das wiederholen Sie nun mit allen anderen Heizkörpern in ihrer Wohnung oder Haus.
Beginnen Sie mit dem von der Heizung oder Therme am weitesten entfernten Heizkörper an. Bei mehrstöckigen Wohnungen arbeiten Sie sich von unten nach oben durch.

In Berlin gilt wie fast überall in Deutschland eine
Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April.

In dieser Zeit muss die Wohnung auf
mindestens 20 – 22 °C beheizbar sein.

Außerhalb dieser Zeit besteht Heizpflicht nur,
wenn die Raumtemperatur an mehreren Tagen
unter etwa 18 °C fällt oder es witterungsbedingt erforderlich ist.

Eine häufige Frage von Mietern und WEG Besitzern:

Welche Raumtemperatur muss in der Wohnung erreicht werden können?

Antwort:

Laut Rechtsprechung:
Wohnräume: 20–22 °C
Badezimmer: 22–23 °C
Schlafzimmer: 18 °C
Flure: ca. 15 °C

Wenn diese Temperaturen trotz voll aufgedrehter Heizung nicht erreichbar sind, liegt ein Mangel vor.

Abgesehen von muffiger Zimmerluft durch z.B. Kochen, Toilettengang, Räucherstäbchen und anderen duftenden Ereignissen in einer Wohnung, hilft regelmäßiges Lüften auch gegen Schimmelbildung.
Das ist besonders in modernen oder frisch isolierten Behausungen wichtig. Beim Altbau gibts so viele undichte Stellen, da könnte man das fast vernachlässigen.
Schimmel in der Wohnung ist für die Bewohner äußerst ungesund und es schadet auch der Wohnung. Schimmelpilze zersetzen gerne organisches Material, wie Tapeten und Holz. Hat sich gar der schwarze Schimmel ausgebreitet, geht er in die Wände und schädigt sogar die Bausubstanz.

Also, wie soll man jetzt „richtig“ Lüften?

Das komische Wort heißt: Stoßlüften und meint damit in Stößen = Intervallen lüften.

– Bei normalen Wetter ohne Sturm, mehrmals täglich durchlüften mit einem weit geöffnetem Fenster und am besten mit einem gegenüberliegenden zweiten offenen Fenster
– im Sommer 20 – 30 Minuten
– im Winter 5-10 Minuten
– im Frühling und Herbst je nach Wetter so um die 10 – 20 Minuten.
Ob man im Winter für 10 Minuten die Heizkörper abstellt, ist Geschmackssache.

Extra lüften
in der Küche, nicht nur, wenn was angebrannt ist, sondern auch wenn viel Wasserdampf entstanden ist. Das gleiche gilt für Bad, Wäscheraum, Sauna und Fitnessraum.

Quelle: https://www.bmuv.de/themen/gesundheit/innenraumluft/richtiges-lueften-und-heizen

Wenn einzelne oder mehrere Zimmer zu stark auskühlen, bildet sich Schimmel an den Wänden, zum Beispiel rund um das Fenster, hinter Schränken und Vorhängen. Von der gesundheitlichen Belastung mal ganz abgesehen, sind sie als Mieter verpflichtet durch ausreichendes Heizen und Lüften Schäden an der Mietsache vorzubeugen. Bei kurzer Abwesenheit von ein paar Tagen kann die Temperatur ruhig mal auf 15 Grad absinken, bei einer gut isolierten Wohnung ist das normalerweise kein Problem. Achten Sie während der Heizperiode ab und zu darauf, dass kein Schimmel und andere Feuchtigkeitsschäden in ihrer Mietwohnung entstehen. Besonders wenn sie im unsanierten oder schlecht isoliertem Altbau wohnen.

1. Sofort den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren (am besten schriftlich).
2. Eine angemessene Frist (z. B. 3 Tage) zur Behebung setzen.
3. Wird nichts unternommen, darf ggf. die Miete gemindert werden – je nach Ausmaß 5 – 20 %, bei Totalausfall auch mehr.


TIPP: Temperatur protokollieren (Datum, Uhrzeit, gemessene Gradzahl).

Der Vermieter ist für die Instandhaltung und regelmäßige Wartung der Heizungsanlage in deinem Mietobjekt verantwortlich. Das bedeutet, er muss sicherstellen, dass die Heizung sicher, funktionsfähig und effizient betrieben wird.

Wartungsintervalle:

  • Gas- und Ölheizungen: Diese müssen in der Regel einmal jährlich durch einen zugelassenen Fachbetrieb gewartet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben (u. a. durch die Betriebssicherheitsverordnung und die Kehr- und Überprüfungsordnung).
  • Wärmepumpen und andere Heizsysteme: Hier gelten die Herstellerangaben oder spezifische Vorschriften. Die Intervalle können abweichen, sind aber ebenfalls verbindlich.

Wichtig für Mieter: Die Kosten für die regelmäßige Wartung trägt der Vermieter. Als Mieter hast du das Recht, auf die Einhaltung der Wartungsintervalle zu bestehen. Sollte die Wartung ausbleiben, kannst du den Vermieter schriftlich darauf hinweisen und ggf. die Mietminderung prüfen lassen, wenn dadurch die Heizleistung beeinträchtigt wird.

Folgen bei ausbleibender Wartung:

  • Erhöhtes Risiko für Störungen oder Ausfälle der Heizung
  • Mögliche Sicherheitsgefahren (z. B. bei Gasheizungen)
  • Höhere Energiekosten durch ineffizienten Betrieb

Bei Fragen oder Problemen mit der Heizung wende dich direkt an deinen Vermieter oder die Hausverwaltung.

Seit 2023 gilt in Deutschland ein Gesetz das mit dem Bandwurmwort
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz beschrieben und schreibtechnisch mit
CO₂KostAufG abgekürzt dargestellt wird.
Dieses Gesetz regelt die Aufteilung der CO₂-Abgabe für Heizung und Warmwasser. Die Verteilung hängt nun vom energetischen Zustand des Gebäudes ab und erfolgt dann nach einem 10-Stufenmodell:
> Bei sehr schlecht gedämmten Gebäuden (und dadurch hohem CO₂-Ausstoß) trägt der Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Abgabe, der Mieter nur 5 %, weil er es ja nicht verbockt hat.
> Bei sehr gut gedämmten Gebäuden (wie zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55) muss der Mieter die gesamte Abgabe selbst tragen, denn die Kosten für Heizung und Warmwasser sind sehr gering.
> Dazwischen gibt es dann abgestufte Anteile, man kann also sagen, je ineffizienter das Gebäude ist, desto höher ist die CO₂-Abgabe für den Vermieter.

Ein Beispiel: Bei einem CO₂-Ausstoß von über 52 kg/m² pro Jahr übernimmt der Vermieter 95 % der Abgabe. Bei einem Ausstoß unter 12 kg/m² (z. B. energieeffiziente Neubauten) trägt der Mieter die volle Abgabe.

WICHTIG FÜR MIETER:
> Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung transparent ausgewiesen sein.
> Fehlt die Angabe oder ist sie falsch, können Mieter die Heizkosten um 3 % kürzen und eine korrekte Abrechnung verlangen.
> Mieter mit eigenem Gas- oder Heizölvertrag müssen den Vermieteranteil selbst berechnen und einfordern.

Und was soll das Ganze?
Die Regelung soll Vermieter natürlich motivieren, energetische Sanierungen durchzuführen, damit die CO₂-Emissionen sinkt.

TIPP
Mit dem offiziellen CO₂-Kostenrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, kannst du berechnen, wie hoch deine CO₂-Abgabe ist und wie hoch die deines Vermieters.
Damit kannst du prüfen, ob die Heizkosten-Abrechnung korrekt ist, und ggf. den Vermieteranteil einfordern.

CO₂-Kostenrechner des BMWK

oder der co2-Rechner von Vattenfall hier.

Ein paar externe Links mit weiterführenden Informationen zum Thema Heizung in Mietwohnungen

 

Verbraucherzentrale Berlin zum Thema: Überprüfung der Heizkostenabrechnungen hier.

Allgemeine Informationen über die Berliner Betriebskostenübersicht hier.

Allgemeine Informationen rund ums Wohnen in Berlin der Berliner Senatsverwaltung hier.

Allgemeine Liste über Verbraucherverbände gibt es hier

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